Bei uns können Sie sich jederzeit Anhänger in verschiedenen Ausführungen ausleihen.
Hinweise zu den Anhängern
Winterreifen - gesetzliche Regelung
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Auch nach der Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch den Bundesrat am 26.11.2010 gibt es in Deutschland keine allgemeine, in einem bestimmten Zeitraum geltende Winterreifenpflicht. Der Begriff „Winterreifen“ taucht in der neuen StVO nicht einmal auf. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:
- Situative, d.h. witterungsabhängige Winterreifenpflicht ohne festgelegten Zeitrahmen.
- Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, die die in Anhänger II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31.03.1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhänger ... beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S – Reifen).“
- Die Regel betrifft also nur Kraftfahrzeuge (Autos, Laster usw.), nicht jedoch Anhänger.
- Als Winterreifen gelten alle mit M+S gekennzeichneten Reifen, also auch Ganzjahres- oder Allwetterreifen, teilweise in Verbindung mit dem Schneeflockensymbol mit drei Bergspitzen („three peak mountain“).
- Als Mindestprofiltiefe sind 1,6 mm vorgeschrieben. Der ADAC empfiehlt für besseren Halt auf verschneiten Straßen jedoch mindestens 4 mm.
Alle Angaben ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Ansprüche.
Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
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Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst. Folgende wesentliche Änderungen gibt es:
- Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
- Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein.
- Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.
Die neue Regelung:
Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt für Pkw mit Anhänger und LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht mit Anhänger nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger, wie z. B. Wohnmobile mit Anhänger, gilt 60 km/h.
1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...
...muss entweder beschrieben sein als
- PKW
- Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
- anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
2. Voraussetzung: Der Anhänger...
...muss…
- für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
- so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird.
Grund:
Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert.
3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...
- darf nicht älter als 6 Jahre sein
- müssen mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
- darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetrieb in Anspruch nehmen
4. Voraussetzung: Masseverhältnis
Das Verhältnis des zulässigen Gesamtgewichtes des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges ist vorgeschrieben:
- 0,3 für ungebremste Anhänger
- 1,1 für gebremste Anhänger
- 1,2 mit Antischlingerkupplung
Der Anhänger mit:
- einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
- mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,
oder das Zugfahrzeug
… ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.In jedem Fall gilt, dass die zulässige Anhängermasse nicht größer sein darf als die zulässige Gesamtmasse und die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs.
5. Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein
Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.
Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten Xwerte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.
6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette
Unter Vorlage unseres Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen.
Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo-100-Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen.
Fazit:
Ist eine der unter 1 - 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen.
Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.
Alle Angaben ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Ansprüche.
Mit welchem Führerschein Sie welche Anhänger ziehen dürfen
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Wenn Sie einen Anhänger ziehen möchten, brauchen sie den Führerschein Klasse B, resp. B96, BE oder die alte Führerscheinklasse 3.
Klasse B
Bei Besitz ausschließlich der Führerscheinklasse B dürfen mit ihrem Auto Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse gezogen werden. Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse sind nur erlaubt, wenn die Summe der Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger 3,5 t nicht übersteigt.
Bedeutet:zul. Gesamtmasse Fahrzeug + zul. Gesamtmasse Anhänger = 3.500 kg = Klasse B
zul. Gesamtmasse Fahrzeug + zul. Gesamtmasse Anhänger > 3.500 kg = Klasse BE/3B96
Mit dieser Führerscheinklasse dürfen Sie Zugkombinationen bis 4,25 t Gesamtmasse fahren. Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf 3,5 t nicht überschreiten.
Klasse BE
Wenn Sie einen Führerschein der Klasse BE besitzen, dürfen Sie alle Einachsanhänger und Tandemachser bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht ziehen.
Klasse 3
Sie dürfen alle Anhänger bis 3500 kg zul. Gesamtgewicht ziehen, ausgenommen Drehschemelanhänger.
Alle Angaben ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Ansprüche